Elternmitwirkung in der Schule
(gem. SchulG §65-75)
Elternmitwirkung ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit. Dazu gibt es verschiedene Gremien:
Die Klassenpflegschaft - Die Schulpflegschaft - Die Schulkonferenz
Wer oder was ist die Klassenpflegschaft?
Die Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die KlassenlehrerInnen haben eine beratende Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen.
Auf den Sitzungen der Klassenpflegschaft werden alle wichtigen Inhalte, Themen und Neuerungen besprochen.
Hier ist der Ort, an dem Eltern Informationen erhalten aber auch Fragen stellen oder eigene Ideen, Wünsche und Meinungen einbringen können.
Die Klassenpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter als Ansprechpartner.
Ein Appell an alle Eltern unserer Schule:
Eine Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern ist uns wichtig, um unsere Schule weiter zu entwickeln. Nur zusammen können wir unseren gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Sinne Ihrer Kinder erfolgreich erfüllen.
Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um in der Schule mitzuwirken. Kommen Sie zu den Klassenpflegschaftssitzungen!!!
Wer oder was ist die Schulpflegschaft?
Mitglieder der Schulpflegschaft sind alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
Die Stellvertreter der Klassenpflegschaftsvorsitzenden können beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern und berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.
Die Schulkonferenz wählt einen Vorsitzenden und ein bis drei Stellvertreter.
Aus der Schulpflegschaft werden 6 Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Wählbar sind dazu auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Sie werden durch die Wahl in die Schulkonferenz zu Mitgliedern der Schulpflegschaft.
Wer oder was ist die Schulkonferenz?
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken.
Die Schulkonferenz berät in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.
Die Schulkonferenz kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die Schulkonferenz besteht aus den 6 gewählten Elternvertretern und aus 6 gewählten LehrerInnen. Vorsitzende ist die Schulleiterin.
Sie entscheidet unter anderem über