Bitte melden Sie Ihr Kind morgens bis 7:45 Uhr per Schul.cloud bei der Klassenleitung krank.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Zeit gesund zu werden. Schicken Sie es erst, wenn Sie davon ausgehen, dass es einen gesamten Schultag bewältigen kann.
Insbesondere nach Fieber, Durchfall und Erbrechen sollten 48 Stunden zwischen den letzten Symptomen und dem Schulbesuch liegen.
Allgemeines
In besonderen Fällen kann Ihr Kind von der Teilnahme am Unterricht und anderen Schulveranstaltungen beurlaubt werden.
Beurlaubungen können Sie schriftlich über die KlassenlehrerInnen beantragen. Die Beantragung muss frühzeitig (mindestens 1 Woche vorher) erfolgen.
Unmittelbar vor und nach den Ferien werden Beurlaubungen nicht erteilt, wenn sie dem Zweck dienen die Ferien zu verlängern, preisgünstiger Urlaubstarife zu nutzen oder Verkehrsstaus zu entgehen.
Beurlaubung für religiöse Feiertage
Ein Beurlaubung für religiöse Feiertage ist möglich, wenn Ihr Kind der Glaubensgemeinschaft angehört und in der Glaubensüberzeugung erzogen wird.
Soweit religöse Feiertage mehrere Tage umfassen (z.B. Opferfest), kann eine Beurlaubung für EINEN TAG ausgesprochen werden.
Der Antrag für die Beurlaubung muss vor dem Feiertag schriftlich (im Hausaufgabenheft) bei den KlassenlehrerInnen vorgelegt werden.