Übergang Sek I

Allgemeine Elterninformation weiterführende Schulen

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Übergang in die Sekundarstufe I / Klasse 5

 

In NRW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung. Sie umfasst entweder eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Sie kann darüber hinaus aber auch eine Empfehlung mit Einschränkungen enthalten. Die Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule sind immer zu nennen.

Mit diesem Zeugnis melden sich die Eltern bei der Schule ihrer Wahl an. Weicht der Elternwunsch von der Schulformempfehlung ab, bieten die weiterführenden Schulen Beratungsgespräche an. Letztlich entscheidet aber im Rahmen vorhandener Aufnahmekapazitäten der Elternwille.

Das heißt, auch wenn Ihr Kind bisher eine verbindliche Schulformempfehlung hatte, so gilt in NRW dennoch im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der Elternwille.

 

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schule-in-NRW/Schulwechsel_nach_NRW/FAQ04/index.html

 

Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Uebergang-weiterfuehrende-Schule/index.html

 

 

 

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